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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hotel Gasthof „Zum Bartl“ ist bemüht, die eigene Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zum-bartl.de veröffentlichten Inhalte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage des § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einzelne Bilder verfügen unter Umständen nicht über ausreichend beschreibende Alternativtexte.
  • Bei einzelnen Inhalten können die Kontrastverhältnisse nicht in vollem Umfang den Anforderungen entsprechen.
  • Eingebundene Inhalte Dritter (z. B. soziale Netzwerke) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die festgestellten Barrieren zu beheben und die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.05.2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.zum-bartl.de aufgefallen? Möchten Sie uns weitere Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit mitteilen? Über Ihre Rückmeldung freuen wir uns. Sie erreichen uns unter:

Hotel Gasthof „Zum Bartl“

Glückaufstr. 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

Telefon: 09661 8 76 15-0
E-Mail: info@zum-bartl.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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